Hygiene

Inkontinenzprodukte - wann zahlt die Kasse?

Inkontinenz ist ein Tabuthema. Wer darunter leidet, schweigt oft aus Scham und zieht sichzurück. Spezialprodukte wie Slips und Saugkissen machen die Teilnahme am gesellschaftliches Leben wieder möglich. In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die oft teuren Inkontinenzprodukte.

Es wäre ja zu peinlich, würde jemand etwas von dem verschwiegenen Leiden mitbekommen. Doch zum einen ist Harninkontinenz behandelbar und zum anderen ermöglichen geeignete Hilfsmittel wie zum Beispiel Vorlagen durchaus soziale Kontakte. Inkontinenzprodukte gibt es - abgestimmt auf den Schweregrad der Inkontinenz - in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlicher Saugfähigkeit. Vorlagen, Slips und Saugkissen binden den Urin und lassen Geruch gar nicht erst entstehen. Außerdem halten sie die Haut trocken und schützen sie vor aggressiven Urinbestandteilen. Am besten, man lässt sich in einer Apotheke eingehend beraten.

Unter folgenden Voraussetzungen bezahlen gesetzliche Krankenkassen Inkontinenzprodukte, die der Arzt verordnet:

Wenn die Inkontinenzprodukte


  • die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

  • in Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit verordnet werden, beispielsweise in Zusammenhang mit einer Dekubitus-(=Wundliegen) Behandlung.

  • zur Vorbeugung von Hautschäden bei schweren Funktionsstörungen dienen, beispielsweise zur Vorbeugung von Hautschäden bei Demenz bedingter Harninkontinenz.



Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, spielt es keine Rolle, ob die/der Betroffene zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim lebt.

Hilfsmittelliste

Voraussetzung dafür, dass das verordnete Produkt bezahlt wird ist auch, dass es in der so genannten Hilfsmittelliste steht. Die Hilfsmittelliste führt die von den Krankenkassen anerkannten Produkte auf.

Wichtig fürs Rezept: Der Indikationsvermerk, also einer der drei genannten Zwecke (zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Behandlung einer Krankheit oder Prävention) muss auf dem Rezept stehen. Zudem muss es genaue Angaben über den Hersteller, den Produktnamen, die Stückzahl und die Pharmazentralnummer (PZN) enthalten.


Autor: Springer Medizin
Stand: Jun 10, 2002


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